Alle amtlichen Bekanntmachungen zum Freizeitgelände "Nordheimer Au" werden im Rathaus Nordheim und in der Bauverwaltung Volkach während den Dienstzeiten, für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsicht bereitgehalten. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage muss ein Termin vereinbart werden.
Die Bekanntmachungen können ebenfalls von der Homepage www.nordheim-main.de als pdf-Datei heruntergeladen werden.






